Telefon-Abzocke mit teurer Billigvorwahl

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Der Anbieter der Billigvorwahl 010040 hat Minutenpreise von weniger als 2 Cent auf 1,99 Euro angehoben und somit etwa verhunderfacht. Die drastische Erhöhung fand ohne jegliche Ankündigung statt. Damit nehmen die Ausmaße einer Telefonabzocke durch Tarifänderungen bei vermeintlichen Billigvorwahlen neue Dimensionen an.

Die Call-by-Call-Nummer 010040 wurde ehemals von Mox Telecom betrieben und ist unter den Nutzern als günstige Nummer bekannt. Die bis dahin zufriedenen Kunden nutzten diese auch nach dem Verkauf des Unternehmens im Dezember 2011 weiter. Der neue Betreiber gab über einen längeren Zeitraum keine neuen Tarifinformationen bekannt und äußerte sich hierzu auch nicht in entsprechenden Vergleichsportalen.

In der Zwischenzeit bot der neue Anbieter auch wieder günstige Minutenpreise an. Zur Verärgerung der Nutzer wurden diese jedoch etwa Mitte des Jahres 2012 für viele Ziele auf 1,99 Euro erhöht, ohne dies wirksam nach außen zu kommunizieren. Betroffen sind unter anderem Anrufe ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz. Allein in der Region Nordrhein-Westfalen fielen mehrere Tausend Kunden dieser Abzockmethode zum Opfer. Es ist ratsam, sich gegen die exorbitant hohen Preise zur Wehr zu setzen und diese nicht einfach hinzunehmen. Laut Verbraucherzentrale stehen die Chancen gut, der Zahlung nicht nachkommen zu müssen. Wie man dagegen vorgehen kann, weiß Rechtsexperte Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Er rät auf Bild.de:

„Wenn Ihre Telefonrechnung vom Konto abgebucht wird, sollten Sie zunächst den kompletten Betrag per Rücklastschrift zurückholen. Anschließend überweisen Sie den Betrag – allerdings ohne den strittigen Posten. Wie viel die Hotline genau abkassiert hat, erkennt man auf jeder Rechnung unter dem Punkt Mehrwertdienste. […] Sie müssen unbedingt eine so genannte Tilgungsbestimmung für Ihre Rechnung festlegen und NUR die Zahlung an die Hotline verweigern.“

Weitere Tipps für die betroffenen Verbraucher hält die Südwest Presse bereit. So wird unter anderem geraten:

Kommt ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, muss auch dieser Forderung widersprochen werden, sonst droht ein Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), der Nachteile etwa bei Online-Bestellungen oder Kreditvergaben bedeuten könnte. Dem Widerspruch sollte eine Kopie des Schreibens an die 010040 GmbH beiliegen. Ob das Telefon-Unternehmen ein Inkasso-Unternehmen zum Eintreiben der Forderungen beauftragt, ist offen.

Da dies kein Einzelfall darstellt, wird geraten bei Tarifansagen besonders gut hinzuhören. Absichtlich werden die Ansagen übertrieben schnell und teils unverständlich gesprochen, so dass Missverständnisse vorprogrammiert sind.
 
Autor: Marcel Gero
 

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