Einschüchternde Briefe – wie Abzocker mit den Ängsten der Verbraucher spielen

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Drohschreiben mit Forderungen

Es gibt diverse Wege, um eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung zu schreiben. Abzocker versuchen es in der Regel mit besonders bedrohlich wirkenden Formulierungen. So wird statt einer Rechnung oder einer freundlichen Zahlungserinnerung gleich eine letzte Mahnung versendet, in der sofort von einer Zwangsvollstreckung gesprochen wird. Das zeigt in vielen Fällen Wirkung! Im konkreten Beispiel hat eine Frau eine letzte Zahlungsaufforderung vom „Gewinnspieleintragungsservice“ für einen Betrag in Höhe von 147 Euro erhalten – ohne jemals im Vorfeld von dem windigen Anbieter gehört geschweige denn etwas abgeschlossen zu haben.

Ein klassisches Beispiel für diese Art der Abzocke findet sich unter der Nummer 080028457155

Unser User Slavo schrieb:

mach dir nichts draus die wollen nur angst einjagen und das du deine daten giebst sag nie dein namen und bankverbindung mir haben die auch bedroht mit einer mahnung von 600 euro ich warte immer noch die wollen nur abzocken ich habs gefühl wen man bei so ein gewinnspielteil genommen hat die wollen unsere daten verkaufen und versuchen es am meisten fallen drauf die ältere leute rein einfach nichts geben wen nochmal sowas kommt und auflegen

„Gewinnspieleintragungsservice“

Falls ihr eine Nachricht des selbst ernannten „Gewinnspieleintragungsservice“ erhaltet, könnt ihr das Schreiben gleich vernichten beziehungsweise den Hörer sofort auflegen. Denn ebendieser Anbieter (häufig auch „GBS-Team“ oder „Gewinner-Zentrale49“) ist nichts anderes als ein Abzocker. Dieser kalkuliert im frechen Erinnerungsschreiben bereits mit ein, dass der Geschädigte gar nichts vom Abschluss einer Leistung weiß. Und so bietet der Abzocker an, 99 statt der 149 Euro überweisen zu können – als eine Art Entgegenkommen, damit keine weiteren Kosten anfallen. Denn so kann die Mitgliedschaft dieses nie abgeschlossenen Pseudo-Abos nach Angaben des Betrügers direkt gekündigt werden.

Kein Anruf, kein Vertrag, kein Abschluss

In diesem Fall hat die Frau weder einer telefonischen Leistung zugestimmt noch einen vergleichbaren Anruf erhalten. Ferner gibt es keine schriftliche Vertragsausfertigung geschweige denn eine Einverständniserklärung oder Unterschrift der Verbraucherin. Demnach ist die Forderung auch rechtlich gänzlich ungerechtfertigt und damit nichtig. Der Abzocker behauptet aber im Schreiben, dass er die fernmündliche Zustimmung der Dame auf Band habe – auch das ist gelogen, denn der Link zur Tondatei entpuppt sich als Blindgänger: Die Datei konnte nicht gefunden werden. Wie soll sie auch, wenn sie nicht existiert.

Vermeidet das „Ja“ am Telefon

In einigen Fällen rufen Abzocker tatsächlich vorher an. Oft reicht es diesen schon aus, wenn ihr einfach das Wörtchen „Ja“ im Gespräch äußert. Denn wenn die Betrüger das Telefonat aufzeichnen, können sie ein Gespräch durch Schnitte zusammenschneiden und euer „Ja“ als Zustimmung für eine Leistung verwenden. Aber auch das ist selbstverständlich nicht rechtens, erschwert euch aber ein Stück weit den Widerspruch. Falls ihr ein solches Schreiben erhaltet, könnt ihr auf Nummer sicher gehen, indem ihr einen Widerspruch schriftlich verfasst und an den Absender überstellt. Hier solltet ihr unmissverständlich klar machen, dass ihr einer Leistung nie zugestimmt habt. Falls die Sache wider Erwarten tatsächlich vor Gericht landen sollte – was recht unwahrscheinlich ist –, habt ihr durch das schriftliche Widerspruchsschreiben etwas in der Hand.

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