Rufnummernverfolgung durch die Bundesnetzagentur schlägt meist fehl

Facebooktwitterpinteresttumblrmail
Ein Gastbeitrag von Uwe Schütte


Wie fängt eigentlich Telefonterror an?



Die Ursachen:

Deine Rufnummer ist möglicherweise schon über ein bis zwei Generationen im Familienbesitz und auch schon damals offen in Telefonbüchern zu finden gewesen oder noch zu finden.
Etliche Datenhändler machen sich ihre Arbeit sehr bequem, denn sie wissen dass in der heutigen Zeit immer mehr Leute ihre Rufnummern nicht mehr in Telefonverzeichnissen veröffentlichen lassen. Alte Datenträger mit neuen migriert und schon hat man einen vermeintlich wertvolleren Nummernpool, da dieser größer ist. Es ist unwichtig, dass dieser auch schmutzige Daten enthält, wie z.B. Rufnummern von verstorbenen oder bereits abgemeldeten Anschlüssen, oder man spekuliert auf wiedervergebene Nummern.

Es gibt aber auch illegale Einwahlcomputer, die scheinbar ziellos Zahlenkombinationen ausprobieren und Rufnummern nach Erreichbarkeit neu katalogisieren, und diese dann zur erneuten Anwahl durch Datenkäufer aufbereiten. Gegen diese beiden Methoden ist man in Deutschland und auch anderswo recht hilflos. Störtelefonate sind keine rein deutsche Krankheit.
Jedoch ist es aber in Deutschland so, dass zertifizierte Telefonanlagen nicht ziellos Nummern ausprobieren, bzw. ausprobieren dürfen. Deshalb stehen die Anlagen eben im Ausland und greifen von außen auf unser Netz zu.

Was kannst du tun um sicher zu sein, dass deine Nummer nicht gleich zur Zielscheibe wird? Gegen oben genannte Methoden, wie gesagt nichts. Aber es gibt auch andere Schlupflöcher:

Datensparsam leben:

  • Soziale Netzwerke
  • Facebook und Co sind sehr datenhungrig, aber es gibt Möglichkeiten auch hier sich zu schützen.
    Stelle deine Rufnummer und Adressinformationen nicht öffentlich zur Verfügung und nimm nicht jeden Spielfreund als Facebook-Freundschaft an. Arbeite auch, wenn du es beherrschst, mit mehreren Freundeskreisen unterschiedlicher Berechtigungen. Achte auf Inhalte deiner Fotos, z.B. im Bild befindliche Monitore und Dokumente. Enthalten sie private Informationen, dann stelle die Bilder nicht auf „öffentlich“. Zeige sie nur deiner Familie indem du die Sichtbarkeit einschränkst.

  • Gewinnspiele im Netz
  • Adressdatenhändler bzw. Lead-Generierer stellen gern Fallen, und diese sind meist in Gewinnspiele verpackt. Achte darauf, ob bestimmte Namen von bekannten Kandidaten dabei sind.
    Auf Facebook gibt es zum Beispiel eine Seite, die sich „zuerst denken dann klicken” bzw. Mimikama nennt. Dort werden diese Gewinnspiele wegen undurchsichtigen Teilnahmebedingungen sowie Verstößen gegen die Richtlinien von Facebook regelmäßig in ihre Bestandteile zerlegt. Schau in den Gewinnspielen immer wer der Veranstalter ist. Ist der Veranstalter nicht vorhanden oder sein Name auch bei Mimikama zu finden, dann Finger weg!
    Generell sollte man in Facebook-Gruppen aufpassen, wenn plötzlich ein völlig themenfremdes Gewinnspiel auftaucht. Da steckt meist der Teufel drin! Besonders verräterisch sind jene, die einen sogenannten Kryptolink enthalten. Meist eine wirre Zeichenfolge statt einer offiziellen Firmenpräsenz. Diese Datensammler sind heimtückisch!

  • Smartphones und Tablets mit alternativer Firmware sowie modifiziertem App-Store
  • Unter Android nennt man dies „gerootete Geräte“ und unter Apples Mobilsystem sagt man auch „Jailbreak“ dazu. Viele App-Hersteller bzw. Programmierer versuchen es auf zum Teil recht krude Touren! Warum braucht eine Spiele-Anwendung Zugriff auf das Adressbuch? Warum verlangen einige Apps für sie selbst untypische Zugriffsberechtigungen? Eine Foto-App muss keine Mitteilungen versenden dürfen, bzw. Push-Nachrichten auf deinem Gerät empfangen wollen.

    Lade bitte nur zertifizierte, aus den offiziellen App-Stores erhältliche, Anwendungen herunter. Entferne nicht mehr benötigte Apps von deinem Gerät um den Überblick nicht zu verlieren.
    Nutze unter Android bitte einen offiziellen Virenscanner eines Herstellers, der nicht verlangt, dass du dein Gerät rooten musst um der App alle Berechtigungen zu erteilen, denn gerooteten Geräten verwehrt Google die wichtigen Systemupdates. Nutze keine dubiosen Firmwarealternativen, denn auch hier können Entwickler bereits zu ihren Gunsten den Code manipuliert haben.

    Halte deine Mobilgeräte stets auf aktuellem Update-Status. Auch deine Desktoprechner benötigen regelmäßige Updates, egal ob Apple, Android oder Microsoft. Es gibt auch Spyware und Malware, die in der Lage ist vom Rechner in dein Mobilgerät zu gelangen. Sei stets wachsam, und nutze auch hier einen Virenschutz und einen Werbeblocker. Spyware kann Daten ausspionieren und an Datenhändler weitergeben. Malware kann deine Peripherie schädigen, blockieren und weitere Schadprogramme nachladen.

So und nun zu all jenen, die bereits im Kreuzfeuer der Störanrufer stehen. Auch hier kann man einiges machen, allerdings hat man oft das Nachsehen, wenn man sich auf Lösungen beruft, die eigentlich als die naheliegendsten bekannt sind.

Wer zur Polizei geht, der macht sich wohlmöglich mit einem Großteil von Störanrufarten eher unbeliebt, als dass er einen Nutzen davon trägt. Die Polizei wird nämlich nur bei persönlichem Stalking und Bedrohungen tätig. Werbeanrufe sowie Meinungsumfragen lassen die Polizei kalt.
Doch unser, auf bürokratische Vielfalt aufgebauter, Staat ist damit noch nicht am Ende, es gibt da auch noch die Bundesnetzagentur, die ich für ihre immer wieder gleich klingenden Liebesbriefe schon fest ins Herz geschlossen habe….

Die meisten Anrufe illegaler Natur kommen wie bereits erklärt aus dem Internet und sind auf Grund von vorgeschalteten falschen Rufnummern nicht zurückverfolgbar, zumindest gibt dies die Bundesnetzagentur unumwunden mit diesem Standardschreiben immer wieder zu:



Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer xxxxx-xxxxxxxxx
Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.

In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Straftaten von erheblicher Bedeutung gemäß § 100g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für ein weiteres Tätigwerden der Bundesnetzagentur sehe. Aus diesem Grund wurde das Verwaltungsverfahren eingestellt.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de Telekommunikation / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedauern nicht weiter tätig werden zu können.
Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:
Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.
Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Tel.: (02 91) 99 55-2 06
E-Mail: [email protected]

——————————-

Mit diesem Hinweis ist es offen unmissverständlich!
Wehren Sie sich, treffen Sie eigene Maßnahmen gegen den Terror!
Erwerben Sie Telefonie-Endgeräte mit der Möglichkeit der Rufnummernsperre oder erwägen Sie, wie ich, den Kauf der Tellows-Pro App oder eben auch den Erwerb eines Hardwareblockers für Ihren Anschluss, oder die Listen für Ihre AVM Fritzbox im tellows Shop.

Facebooktwitteryoutubeinstagram

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.