Telefonterror? 65 Anrufe pro Tag

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Normalerweise entstehen unsere Beiträge durch die gezielte Recherche anderer Medien oder sie ergeben sich aus der Betrachtung unserer eigenen Daten, aber ein tellows Freund machte uns bei Facebook auf eine Nummer aufmerksam, die bis dahin für uns unbekannt war, aber inzwischen scheinbar für viele Telefonbesitzer zum Albtraum geworden ist. Was sich hinter dieser Nummer verbirgt und warum sie scheinbar etwas Außergewöhnliches ist, möchten wir euch näher bringen.

Ein aufmerksamer und zugleich sehr geplagter tellows Freund hat uns via Facebook auf eine Nummer aufmerksam gemacht, die nicht nur ihn sehr häufig anruft, sondern auch viele andere Nutzer stört. Die 0942185231476 erobert derzeit die Top 50 der meist gesuchten Nummern auf tellows und ist scheinbar für sehr viele genervte Angerufene verantwortlich. Diese Nummer sticht dabei durch eine mutmaßlich enorm aggressive und systematische Verwendung hervor.

Auf tellows finden sich leider sehr viele Nummern, die von Nutzern als unseriös eingestuft wurden. Die Nummer, in der es in diesem Beitrag aber geht, scheint mit einer besonders nervenaufreibenden Masche verbunden zu sein. Auf Facebook hat uns ein Nutzer geschrieben, dass er innerhalb einen Tages von ihr 65 mal angerufen wurde. Selbst an einem Samstag schaffte es die Nummer noch auf 8 unerwünschte Anrufversuche. Diese mutmaßliche Hartnäckigkeit und die steigenden Suchanfragen nach dieser Nummer zeigen uns, dass ein wachsendes Interesse an Informationen zu dieser Nummer anzunehmen ist.

Das Vorgehen

Außer, dass mit dieser Nummer scheinbar versucht wird duzende Male am Tag anzurufen, gibt es noch weitere Faktoren, die tellows User an ihr als störend empfinden. Nehmen wir einmal den Beitrag der Nutzerin Astrid als Beispiel, was Angerufene mutmaßlich bei dieser Nummer erwartet:

werde auch ständig angerufen, bin angeblich unter den 20 Gewinnern für ein Auto usw., und da man ja bekanntlich Gewinnsteuer zahlen muss wurde mir erklärt das die Sponsoren das übernehmen, der Haken dafür soll man dann eine Zeitung abonnieren sie brauchen dafür nur die Bankdaten. Nachdem ich dann erklärt habe ich gebe keine Bankdaten heraus wurde die Dame unfeundlich (sie hieß bei mir Pia Groß) und sie legte dann sofort auf!!!! also Finger weg!!!!

Andere Nutzer berichten uns, dass sie von dieser Nummer zwar angerufen, aber nie etwas gesagt wurde. Wiederum andere schrieben, dass es nur sehr kurz geklingelt hätte. Egal, welche der drei Varianten am zutreffendsten ist, sind alle drei für den Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern belastend und mitunter gefährlich.

Nutzerin Rose fragt beispielsweise die Community:

Ich habe auch den Fehler gemacht und meine Daten angegeben. Jetzt wollte ich fragen wie es bei dir ist. Wird von deinem Konto einfach was abgebucht?

Prinzipiell könnte ein Anrufer, der an ungerechtfertigt an die Kontodaten gekommen ist, Geld abbuchen, aber dies kann man problemlos bei der Bank rückgängig machen. Sollte man eine Vertragsbestätigung erhalten, so kann man das Widerrufsrecht wahrnehmen. Die Sache mit der „Gewinnsteuer“, die wohl einigen Angerufenen erzählt wurde, ist hingegen komplett erlogen. In Deutschland muss nur eine Gewinnsteuer gezahlt werden, wenn man entweder den Gewinn aus einer Tätigkeit heraus erhalten hat oder wenn es sich um einen Preis aus einem Wettbewerb, bei dem eine Jury aufgrund einer Leistung den Gewinner ermittelt hat, hervorgeht. Lottogewinne, Preisausschreiben oder Gewinne aus Quizsendungen sind somit explizit nicht steuerpflichtig. Ein Abonnement, was man zur Umgehung dieser Steuer abschließen soll, ist damit hinfällig.

Täglich werden uns mehrere hundert störende Nummern gemeldet, aber die 0942185231476 scheint genauso, wie die 091156238962 und die 0541852369761 sehr ausdauernd für unerwünschte Anrufe verwendet zu werden.

Auf diesem Bild sieht man zudem, dass die Anrufe in einer bestimmten Systematik auftreten. Es wird dreimal hintereinander angerufen und erst einige Zeit später wird wieder mehrmals versucht den Angerufenen zu erreichen.
An einem Tag kam es scheinbar so zu 65 Anrufen durch ein und die selbe Nummer.

Dem tellows Freund, der uns diese Bilder seiner Fritzbox-Oberfläche zur Verfügung stellte, fiel zudem auf, dass ein Anruf mit einer unterdrückten Nummer scheinbar einen Nummernwechsel startete. Ob dies wirklich so ist oder es sich um einen Zufall handelt, können wir nicht beurteilen, aber auffällig ist es schon.

Den Screenshots des Facebookfans nach zu gehen, beginnen die Anrufe meistens schon morgens um 9 Uhr und enden gegen 19 Uhr. Dies dürfte sich auch mit den üblichen Arbeitszeiten der meisten Callcenter überschneiden und somit ist zumindest nicht abzustreiten, dass es sich hier um ein aggressiv arbeitendes Callcenter handeln könnte.
Nutzer Biebmix fragt zudem die tellows Community, was sich wohl hinter seinem Erlebnis mit der Nummer verbirgt:

Die genannte Nr ruft auf meinem Handy an. […] Möchten Sie den BMW oder den Gewinnwert ausgezahlt bekommen. Darauf hin Antwortete ich ihm: Entschuldgung ich hab mit solchen Gewinnspielen schlechte erfahrungen gemacht und trette daher von meinem Gewinn zurueck und bitte Sie mich nicht erneut Anzurufen. […] Daraufhin wiederrum der Telefonist Ok dann schick ich ihnen nun die Rechnung ihn hoehe von 160 euro das sie diese ihrem Anwalt vorlegen koennen. […] 1 Seitwann muss ich wenn ich was gewonnen habe und auf den Gewinn verzichte Geld zahlen […]

Selbstverständlich kann kein Gewinnspielanbieter für den Rücktritt vom Gewinn Geld verlangen beziehungsweise muss dies klar und deutlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Eine solche Klausel dürfte aber nur bei Gewinnen, die mit großen logistischen und finanziellen Aufwand verbunden ist, vertretbar sein. Wenn im Vornherein beispielsweise bei der Verlosung von Eintrittskarten angegeben wird, dass man an bestimmten Tagen Zeit haben muss und später vom Gewinn zurücktritt, weil man nicht an diesen Tagen Zeit hat, kann der Veranstalter Schadensersatz fordern. In dem von Biebmix gemeldeten Fall kann von einem materiellen und messbaren Schaden aber nicht ausgegangen werden, da die Bereitstellung eines Geldgewinns keine zusätzlichen immensen Kosten verursachen dürfte. Die scheinbare ausgesprochene Drohung mit einer Rechnung über 160 Euro diente wohl nur der Einschüchterung. Damit man aber erst gar nicht verunsichert werden kann, kann man aktiv Schutzmaßnahmen ergreifen.

Wie kann man sich schützen?

Wie man anhand der Screenshots des tellows Freundes schon sieht, kann man bei vielen Routern Nummern gezielt blockieren. Da dies nur geschehen kann, nachdem man sich mindestens einmal von dieser Nummer belästigt gefühlt hat, kann zusätzlich eine Produktlösung von tellows präventiv für Ruhe und sorgenfreieres Telefonieren sorgen. Mit diesen Schutzmaßnahmen und einem gesunden Misstrauen kann man betrügerische Absichten schnell erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten.

Für die, die derzeit von Nummern geplagt werden, hoffen wir, dass dieser Spuk bald aufhört und allen anderen wünschen wir, dass sie weiterhin verschont bleiben.

Wir bedanken uns noch einmal beim tellows Freund für die Unterstützung bei der Recherche und verbleiben mit besten Grüßen,

euer Team von tellows.

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8 thoughts on “Telefonterror? 65 Anrufe pro Tag

  1. Uwe

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 07115449081.
    Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.
    In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Straftaten von erheblicher Bedeutung gemäß § 100g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für ein weiteres Tätigwerden der Bundesnetzagentur sehe. Aus diesem Grund wurde das Verwaltungsverfahren eingestellt.
    Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.
    Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de Telekommunikation / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.
    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedauern nicht weiter tätig werden zu können.
    Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:
    Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.
    Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur
    Tel.: (02 91) 99 55-2 06
    E-Mail: [email protected]

  2. Uwe

    Leider kann die Bundesnetzagentur bei gespooften Nummern nichts unternehmen, es handelt sich hier um Clip -no visible Shield – wozu haben wir so ein staatliches Organ dass sich blind zeigt?

  3. Uwe

    Seit heute dem 6.4.2014 Besitzer des neuen hardwarebasierenden Anrufblockers von Tellows , jetzt ist Ruhe im Schiff, Gerät hat heute schon erfolgreich abgewehrt.

  4. Michi

    Uwe :
    Leider kann die Bundesnetzagentur bei gespooften Nummern nichts unternehmen, es handelt sich hier um Clip -no visible Shield – wozu haben wir so ein staatliches Organ dass sich blind zeigt?

    Uwe das Problem ist, dass wohl täglich zig tausend Nummern gemeldet werden und dann nach der Häufigkeit der Meldungen gegangen wird. Du bist wohl einer der seltenen „Glückspilze“, die gestört werden.

  5. Uwe Schütte

    Hallo Michi

    Bitte lese diese Mail und mache dir dein eigenes Bild!

    Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom: 15.05.2014
    Unser Zeichen: EB 705395

    Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 07115449081.

    Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.

    In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Straftaten von erheblicher Bedeutung gemäß § 100g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für ein weiteres Tätigwerden der Bundesnetzagentur sehe. Aus diesem Grund wurde das Verwaltungsverfahren eingestellt.

    Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.

    Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de Telekommunikation / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedauern nicht weiter tätig werden zu können.

    Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:

    Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.

    Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Bundesnetzagentur

    Tel.: (02 91) 99 55-2 06
    E-Mail: [email protected]

  6. Uwe Schütte

    Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom: 15.05.2014
    Unser Zeichen: EB 705394

    Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 0942185231476.

    Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.

    In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Straftaten von erheblicher Bedeutung gemäß § 100g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für ein weiteres Tätigwerden der Bundesnetzagentur sehe. Aus diesem Grund wurde das Verwaltungsverfahren eingestellt.

    Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.

    Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de Telekommunikation / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedauern nicht weiter tätig werden zu können.

    Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:

    Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.

    Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Bundesnetzagentur

    Tel.: (02 91) 99 55-2 06
    E-Mail: [email protected]

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