Der Bundesrat billigt neues Gesetz – Mehr Schutz gegen Werbeanrufe und Abmahnbescheide

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Am Freitag wurde auf den letzten Drücker, kurz vor dem spannenden Wahl-Wochenende, vom Bundesrat ein neues Gesetz für besseren Verbraucherschutz verabschiedet. Ab sofort sollen höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung gezahlt werden und auch die Informationspflichten für Geldeintreiber wurden verschärft. Damit wolle verhindert werden, dass sich Kanzleien mit Abmahnungen gegen Urheberrechts-Verstöße ein Geschäft aufbauen können. Laut des WAZ´s soll das Gesetz sofort in Kraft treten, sobald es vom Bundespräsident unterzeichnet wurde.

Was ist neu?

Um Verbraucher vor längerfristigen finanziellen Nachteilen zu schützen, muss künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt für sämtliche Verträge, die per Telefonat abgeschlossen werden könnten.

Außerdem wurde das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe erhöht. Bald können Firmen mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 € rechnen. Bisher galt hier die Obergrenze von 50.000,00 €. Was vorher nur für lästige Werbeanrufe von Menschen galt, soll bald auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern gelten. Dann können auch für solche Art Anrufe Geldbußen verhängt werden.

Das neue Gesetz soll Inkassofirmen zu mehr Transparenz zwingen, denn der Schuldner muss künftig auf den Schreiben genau erkennen, wer das Geld tatsächlich beansprucht und wie sich die Kosten genau zusammensetzen. Unternehmen sollen dafür nämlich nicht mehr verlangen dürfen, als Rechtsanwälte es in vergleichbaren Fällen tun würden.

Auch soll das neue Gesetz Abmahngebühren von Anwaltskanzleien deckeln. Zum Beispiel soll ein künftiger Höchstbetrag von ca. 150 € eingeführt werden für das illegale Herunterladen von Musikdateien. Denn bisher verlangten die Kanzleien dafür oft mehrere hundert Euro. In den Schreiben soll genau aufgeschlüsselt werden, wofür die Abmahnkosten angefallen sind. Mit dieser Gesetzesänderung solle verhindert werden, dass sich Kanzleien mit dem zahlreichen Abschicken von Abmahnungen an Verbraucher gegen Urheberrechtsverstöße ein Geschäft aufbauen können. Die FAZ berichtet in einem online Artikel, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband im vergangenem Jahr über 4 Millionen Fälle ermittelt hat, in denen die Verbraucher im Durchschnitt 800 € pro Abmahnung zahlen mussten.

Die Gesetzeslage wurde im laufe der letzten Jahre immer mal wieder angepasst, verändert und zum Glück auch verschärft. Und sorgte somit für häufigen Gesprächsstoff in unserem Blog. Hier könnt ihr den Verlauf der Gesetzesänderungen noch einmal nachvollziehen.

Quellen:

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