Teure Handyrechnung trotz Internetflatrate

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Es gibt dubiose Fälle, in denen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die niemals in Anspruch genommen wurden. Oft stecken Betrüger und Abzocker dahinter – aber in einigen Fällen kann es auch technische Unstimmigkeiten geben, die zu horrenden und völlig unbegründeten Rechnungsbeträgen führen.

Vorsicht vor Online-Vertragsänderungen
Viele Handy- und Smartphonenutzer regeln Vertragsangelegenheiten nur noch online – zumeist über die Service-Webseite des jeweiligen Dienstanbieters. Oftmals gilt dabei die Handynummer als Benutzername. Das Passwort wird für das erste Log-in oft vom Anbieter vergeben, sollte aber unbedingt geändert werden. Denn es ist schon des Öfteren vorgekommen, dass Vertragsinhalte geändert wurden, ohne dass der Kunde Änderungen vorgesehen hat. Dies kann einerseits durch ein technisches Problem passieren, wobei sich eine vertragliche Leistung im System des Providers plötzlich umstellt. Andernfalls kann es sein, dass euer Passwort geknackt wird – dementsprechend wichtig ist es, dass ihr das vordefinierte Kennwort sofort ändert und euch eine möglichst sichere Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen ausdenkt.

So könnt ihr euch wehren
In einem konkreten Fall sollte ein Kunde über 500 Euro für das mobile Web bezahlen. Und das, obwohl dieser ursprünglich eine mobile Internetflatrate abgeschlossen hatte. Beim Blick auf sein Vertragskonto musste der Kunde erschreckend feststellen, dass der Vertrag geändert wurde: Die Flatrate wurde herausgebucht, weshalb die hohe Rechnung zustande kam. Selbstverständlich wollte der Geschädigte den Fehlbetrag nicht übernehmen, geriet aber in Konflikt mit dem Provider. Denn dieser hat sich auf stur gestellt.

Falls euch ein falscher Vertragswechsel passiert, solltet Ihr Ruhe bewahren. Denn als Kunde habt ihr keine Beweispflicht. Der Provider muss hingegen beweisen – schriftlich oder per Aufzeichnung –, dass ihr die Leistung abgeschlossen und bestätigt habt. Andernfalls kann der Provider die Änderung nicht beweisen, sodass ihr für den Irrtum nicht aufkommen müsst. Am Besten lasst ihr euch generell jeden Vertragswechsel schriftlich bestätigen, um derartigen Szenarien schon vorab aus dem Weg zu gehen.

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