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Die Verbraucherzentrale wird für Telefon-Abzock-Anrufe missbraucht

Vorsicht: Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus

Im Zuge einer recht neuen Abzockmethode wird der gute Name der Verbraucherzentrale Bayern missbraucht. Dabei geben sich Betrüger am Telefon als Mitarbeiter ebendieser aus und behaupten, dass ihr kürzlich in eine Gewinnspielfalle getappt seid. Das klingt zunächst einmal besorgniserregend. Und da ist man eigentlich froh, wenn sich ein freundlicher Mitarbeiter der Verbraucherzentrale meldet und aus der Misere helfen möchte. Und genau dafür benötigt der dann eure Bankverbindung. Und wenn ihr diese herausgebt, seid ihr bereits in die Falle getappt.

Im Display erscheint tatsächlich die Nummer der Verbraucherzentrale

Diese Masche zeigt Wirkung: Viele Angerufene gehen davon aus, dass tatsächlich jemand von der Verbraucherzentrale Bayern am Telefon ist. Und falls ihr auf die Idee kommt, während des Telefonats einmal kurz ins Internet zu gehen und die Rufnummer auf eurem Display zu vergleichen, werdet ihr feststellen, dass es sich tatsächlich um die Nummer der bayrischen Verbraucherzentrale handelt. Der Abzocker manipuliert mithilfe des Computers dabei den Anruf, sodass ihr denkt, sodass tatsächlich die richtige Nummer angezeigt wird. Die echte Verbraucherzentrale stellt hingegen unmissverständlich klar, dass sie keine Verbraucher anruft – schon gar nicht, um die Bankdaten abzufragen. Tellows rät ebenso wie die Verbraucherzentrale: Auflegen! Gebt empfindliche private Daten wie die Bankverbindung niemals am Telefon aus.

Doch nicht nur die Verbraucherzentrale aus Bayern wird für eine solche Abzocke missbraucht. Die Betrüger sind sogar so dreist eine imaginäre Verbraucherzentrale aus Hilden, mit der Nummer 021034951121,ins Leben zu rufen.

Was passiert, wenn ich meine Bankverbindung verraten habe?

Falls ihr ebendieser Masche zum Opfer gefallen seid, solltet ihr unbedingt euer Konto beobachten. Vermutlich wird in den kommenden Tagen oder Wochen ein Betrag abgebucht. Hier braucht ihr euch jedoch keine allzugroßen Sorgen zu machen, da ihr eine Abbuchung binnen mehreren Wochen von eurem Geldinstitut zurückbuchen lassen könnt. Sollte hierauf ein erneuter Anruf oder gar ein Mahnschreiben vom Abzocker kommen, wird dieser euch sicher unterstellen, dass ihr einen Vertrag oder Sonstiges abgeschlossen habt. Aber auch hier braucht ihr nichts zu befürchten, da euch Betrüger in diesem Fall nichts nachweisen können. Bevor ihr Schritte unternehmt, könnt ihr euch auch direkt an die echte Verbraucherzentrale in Bayern wenden.

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Mitleidsmasche, um Artikel an Gewerbe zu verkaufen

Wenn mit dem Gewissen gespielt wird

Wenn euch bei der Arbeit ein Anruf von einer karitativen Unterstützung ereilt, solltet ihr zweimal nachfragen, worum es sich handelt. Denn es gibt die ominöse Masche, bei der sich Anrufer als Mitarbeiter einer Hilfseinrichtung ausgeben und etwas verkaufen möchten – beispielsweise Toilettenpapier, Seife oder andere Verbrauchsmaterialien, wie sie in Unternehmen anzutreffen sind. Dabei weisen diese Anrufer darauf hin, dass ihr zum Beispiel einen Behindertenverein oder eine sonstige karitative Einrichtung signifikant unterstützen würdet. Bei dieser Masche geben Anrufer allerdings lediglich vor, dass sie im Sinne einer derartigen Einrichtung handeln. Hingegen handelt es sich dabei weder um exklusive Materialien noch um Einnahmen für den guten Zweck, sondern um minderwertige, viel zu teure Produkte, die im eigentlichen Sinne nur der Abzocke dienen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr den Anrufer einige Rückfragen zur Organisation stellen. Der Abzocker weicht hier zumeist aus. Wenn ihr aber meint, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln könnte, den ihr gerne unterstützen würdet, lasst euch Informationsmaterialien oder Vergleichbares zum Zweck der Angebotserstellung zusenden. Dies ist in der Regel der normale Ablauf, der dann auch von jeder karitativen Einrichtung gerne so abgewickelt wird.

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Neue Betrugsmasche mit Reinigungsservice

Der freiste Versuch, euch zum Rückruf zu bewegen

Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt und eines Tages einen Zettel einer Putzfirma im Treppenhaus oder in eurem Briefkasten vorfindet, mag das den einen oder anderen nicht großartig bewegen. Und das ist gut so. Denn wer sich wundert, dass das Treppenhaus mit einmal von einem professionellen Reinigungsservice geputzt werden soll, und die auf dem Zettel angegebene Servicenummer anruft, ist schnell Geld los. Denn Ziel dieser Zettel scheint es zu sein, euch zum Rückruf zu bewegen und Geld abzuzocken.

Vor-Ort-Termin wird angekündigt

Auf dem Schreiben wird ein Termin angekündigt, zu dem der Putzservice kommt. Falls euch der Termin nicht passt, könnt ihr durch einen Rückruf einen neuen Termin abstimmen – so steht es zumindest auf dem Zettel. Wer hier jedoch anruft, wird bares Geld los. Anstelle einer freundlichen Angestellten meldet sich eine Computerstimme, die per Band anordnet, man möge nun die Taste „1“ drücken, um einen neuen Termin abstimmen zu können.

Nicht anrufen!

Ihr könnt euch vor dieser Art von Masche nur dann schützen, wenn ihr nicht anruft beziehungsweise wenn ihr den Anordnungen des Gegenübers nicht nachkommt. Denn wenn ihr die „1“ wählt, wird euch ein Service in Rechnung gestellt, der niemals stattgefunden hat. Derzeit kursieren ähnliche Fälle. So kann der Reinigungsservice-Trick nur einer von vielen sein. Denn oftmals berichten Angerufene von einer Computerstimme, die sich am Telefon als Polizist ausgibt und ebenfalls dazu aufruft, die Taste „1“ oder eine bestimmte Kombination zu wählen. Alternativ sollt ihr hier eine sogenannte Aufforderungs-SMS versenden – das sagt zumindest die Computerstimme. Wenn es sich um Abzocke handelt, werdet ihr in den kommenden Tagen oder Wochen vermutlich einen weiteren Rechnungsposten auf eurer Mobilfunkabrechnung feststellen, die ungerechtfertigt ist und ohne Erbringung einer Leistung eingefordert wird – ausgelöst durch das Drücken der Taste „1“ oder aber durch eine harmlose SMS.

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Bei Anruf Verkaufsveranstaltung statt Gewinn

Wenn ihr einen Gewinn am Parkplatz abholen sollt

Es klingt wie in einem schlechten Film, ist aber tatsächlich vorgekommen und eine anscheinend nicht unübliche Masche: Einige Personen haben sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie dubiose Anrufe über eine Gewinnmitteilung erhalten haben. Der Anrufer behauptete, dass der Angerufene im Zuge eines Preisausschreibens 100 Euro gewonnen hat. Um den Gewinn abzuholen, müsse man sich lediglich an einem Parkplatz treffen, der in diesem Fall in der Nähe der Angerufenen liegt. Hier stelle man dann ein Infomobil bereit, wobei Mitarbeiter die Gewinne dann persönlich auszahlen würden.

Statt Gewinnen gab es Angebote

Nun haben sich einige der Angerufenen tatsächlich an den genannten Parkplatz begeben – und andere haben wiederum die Polizei informiert, die auch mit dabei war. Statt eines Gewinns erinnert das Angebot hingegen an eine Butterfahrt, denn es wurden Reisen angeboten. Der versprochene Gewinn sollte lediglich vom jeweiligen Reisepreis abgerechnet werden. Eine Auszahlung erfolgte selbstverständlich nicht. Hingegen hat die Polizei die nicht genehmigte Verkaufsveranstaltung kurzerhand beendet und weist darauf hin, keinesfalls auf vergleichbare Gewinnbenachrichtigungen – egal in welcher Form – einzugehen. Denn diese dienen in erster Linie dazu, euch zu Verkaufsveranstaltungen zu locken.

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Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.

Keiner kann eure Nummer unsichtbar machen

Wenn eure Nummer beispielsweise im Telefonbuch steht oder online bei diversen Branchenbüchern einsehbar ist, hilft selbst die teuerste Sperrliste nicht. Es kann auch durchaus der Fall sein, dass eure Nummer im Zuge des illegalen Datenhandels getauscht wird. So haben gleich mehrere Abzocker Kenntnis über eure Daten. Auch hier wird deutlich, dass eine Eintragung eurer Nummer in eine Sperrliste keinen Effekt haben kann, wenn diese bereits im Umlauf ist.

Abzocker mit der Sperrliste

Gerade ältere Damen und Herren+, die schon öfters am Telefon belästigt wurden, freuen sich über den freundlichen Anrufer, der gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von knapp 40 Euro eine Eintragung in die Werbesperrliste vornehmen möchte. Dass das technisch in der Form allerdings leichter gesagt als getan ist, durchschauen viele Senioren nicht – auch aufgrund geringer Erfahrungen mit dem Internet. Aber gerade Senioren zählen vermehrt zu den Opfern dieser Abzocke. Auch, weil diese ihre Rufnummer oftmals im Telefonbuch veröffentlichen. Lasst euch also von dieser Masche, die euch vor anderen Betrügereien auch nicht schützen kann, keinesfalls ködern.

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Vorsicht vor „Deutsche Zentral Inkasso“

„Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ wollen euer Geld

Die „Deutsche Zentral Inkasso“ ist vor allem im österreichischen Kärnten sehr negativ aufgefallen. Mehr als 150 Einwohner haben sich über Inkassoschreiben ebendieser Firma beschwert. Dabei wird versucht, offene Forderungen der „Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ einzufordern – zu Unrecht, da gar kein Anspruch besteht! In diesem Fall sind die Verbraucher in die sogenannte Gratisfalle getappt: Es wurden kostenfreie Leistungen angeboten, für die der Verbraucher nun zahlen soll.

Offener Betrag: 160 Euro

In diesem Schreiben ist stets von einem offenen Zahlungsbetrag in Höhe von 96 Euro die Rede. Hinzu kommen 64 Euro an Mahn- und Inkassogebühren. Die daraus resultierenden 160 Euro seien umgehend zu überweisen. Als Begründung schreibt die „Deutsche Zentral Inkasso“, dass der Verbraucher Zahlungserinnerungen vonseiten der genannten Firmen ignoriert haben soll. Hier geht es um nichts anderes als um bloße Abzocke! Im Web, am Telefon oder schriftlich locken Anbieter mit Gratisprodukten und kostenlosen Aktionen. Eigentlich handelt es sich aber um teure Abonnements, wobei deren Kosten versteckt im Kleingedruckten lauern und bewusst verschleiert werden. Anschließend folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen – oft direkt schon vonseiten der Inkassostelle.

Misstrauisch sein und nicht bezahlen

Ihr solltet bei Gratisangeboten in jedem Fall kritisch sein und genauestens prüfen, worum es sich handelt. Bei Abofallen wird zumeist die erste Lieferung der Leistung als gratis kategorisiert. Dass es sich um ein Abonnement handelt, das Geld kostet, erfahrt ihr hingegen nicht direkt. Auch wenn die Abzocker eure Unterschrift oder eure Einstimmung aus dem Web oder vom Telefon haben, besteht kein Grund zur Sorge. Es gibt diverse Rücktritts- und Widerrufsschreiben, die ihr euch kostenlos zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale herunterladen könnt.

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Vier Tipps gegen die Abzocke – so schützt ihr euch vor dreisten Telefonbetrügern

Tipp 1:
Tankgutscheine, Reisen, Gewinnspiele – Schluss mit der Abzocke! Wie soll ich reagieren, wenn ich eine telefonische Mitteilung über einen Gewinn erhalte?

Geht davon aus, dass es sich um Abzocke handelt! So geht ihr erst einmal auf Nummer sicher und seid skeptisch, was in diesem Bereich generell gut ist. Wenn ihr über einen Gewinn benachrichtigt werdet und zu einer Zahlung oder der Herausgabe von Bankdaten aufgefordert werdet, heißt es Finger weg! Das ist ein klares Zeichen von unseriösem Verhalten und gefährlich!

Tipp 2:
Wie erkenne ich, ob Reiseangebote und Gewinnaussichten in diesem Bereich Abzocke oder eine Kaffeefahrt sind?

Auch hier sollte man in jedem Fall skeptisch sein – dies bezieht sich gerade auf ältere Menschen wie Senioren. Manche Veranstalter ködern mit Reisen und Kurzaufenthalten zum Nulltarif. Das klingt erst gut, hinterher kann aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mehreren Hundert Euro anfallen. Falls Kautionen, Saisonzuschläge oder Bearbeitungsentgelte im Rahmen einer als kostenlos beworbenen Leistung anfallen, ist Vorsicht geboten.

Tipp 3:
Ich wollte an einem Online-Gewinnspiel teilnehmen. Jetzt wird mir monatlich Geld von meiner Mobilfunkrechnung abgebucht.

Oftmals werden Online-Quiz angeboten, die zunächst einmal kostenlos wirken und einen interessanten Gewinn in Aussicht stellen. Gerade bei Gewinnspielen solltet ihr aber aufpassen. Denn hier verstecken sich die Kosten sehr oft im Kleingedruckten. Das ist in der Form verboten, wird aber trotzdem regelmäßig angeboten. Spart euch die Zeit (und letztlich auch das Geld) für Online-Quiz – vor allem bei solchen, die einen Zugangscode per Handy übersenden möchten und dementsprechend Kenntnis über eure Rufnummer erlangen möchten.

Tipp 4:
Ein Inkassounternehmen droht mir mit der Vollstreckung einer Forderung. Wie soll ich reagieren?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um gegen eine ungerechtfertigte Forderung vorzugehen. Viele Betroffene sitzen die Sache einfach aus und hoffen darauf, nichts mehr von den Abzockern selbst oder den Inkassobüros zu hören. Das kann in einigen Fällen gut gehen. Verbraucherzentralen raten aber vermehrt dazu, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis zu verlangen, dass es überhaupt einen gültigen Vertrag gibt. Denn ebendiesen können Abzocker nicht vorweisen, sodass diese keinerlei Handhabe für eine Forderung haben. Wenn ihr schriftlich auf die jeweils angegebene Adresse reagiert, wird euer Brief unter Umständen sogar zurückkommen, da es besagten Anbieter an der jeweiligen Adresse vielleicht gar nicht gibt.

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Wenn die Lottofirma diverse Male durchklingelt – gleich auflegen

Wie Hunderte auf einen Lottobetrug reingefallen sind

Habt ihr genau im Blick, wo ihr mal was abgeschlossen beziehungsweise bestätigt habt? Wenn ihr regelmäßig an Gewinnspielen teilnehmt, kann man den Überblick durchaus schnell verlieren. Und genau das macht sich eine seltsame Lottofirma zunutze – durch dreiste Abzocke. Bei dieser Masche erhaltet ihr unzählige automatisierte Anrufe oder gar Mahnschreiben. Das Ziel: Man will euch weismachen, ihr habt einen Lottovertrag abgeschlossen. Dabei werdet ihr mit den angesprochenen Telefonaten und Mahnungen massiv unter Druck gesetzt. Leider scheint das bei vielen Personen Wirkung zu zeigen, denn es sind schon sehr viele auf die Masche hereingefallen.

Wer nicht reagiert, hat die Mahnung im Briefkasten

Diese dubiose Lottofirma ruft Tag und Nacht so lange mit unbekannter Nummer an, bis ihr abnehmt. Eine Bandstimme behauptet, dass ihr schnellstens einen Lottovertrag bezahlen müsst. Reagiert ihr nun nicht, wird euch eine Mahnung zugeschickt. Viele Verbraucher zeigen sich eingeschüchtert und zahlen die Zeche – selbstverständlich zu Unrecht! Denn die Verbraucherzentrale kennt diese unrechtmäßige Masche bereits, hinter der sich das Unternehmen Compresent Erfurt GmbH beziehungsweise Lotto 3.000 verbirgt.

Wie ihr gegen Lotto 3.000 vorgehen könnt

Mittlerweile sind viele Instanzen dabei, dem Anbieter das Handwerk zu legen. Sollte euch dennoch ein Schreiben erreichen: Gebt auf keinen Fall eure Bankdaten heraus. Am Besten reagiert ihr gar nicht. Denn der Abzocker hat in der Praxis keinerlei Handhabe, um euch einen Abschluss nachzuweisen, wenn ihr keinen getätigt habt. Auch wenn darauf hingewiesen wird, dass eine Tonbandaufnahme vorliegen soll, auf der ihr zugestimmt hättet, solltet ihr euch von diesen zumeist leeren Drohungen nicht beeindrucken lassen. Daher ist es auch wichtig, dass ihr möglichst sofort auflegt und nichts sagt, das euch hinterher womöglich zur Last gelegt werden könnte. Wenn ihr dennoch reagieren möchtet, solltet ihr Widerspruch einlegen oder eine schriftliche Ausführung des Pseudo-Vertrags verlangen. In der Regel reicht die Devise „nicht reagieren“ allerdings aus.

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Tipp300 – teure Abzocke mit dem Magazin „Marisa“

Die wertlose und teure Zeitschrift

Seit Kurzem beklagen sich mehr und mehr Verbraucher über die Masche von Tipp300 – zumindest geben sich die Anrufer bei dieser Masche am Telefon als Mitarbeiter dieser Firma aus. Um wen es sich hierbei aber genau handelt, ist noch nicht ganz geklärt. Klar ist aber, dass es sich hierbei um eine Abzocke handelt, bei der mit einem kostenlosen Zeitschriftentest geworben wird – aus kostenlos wird allerdings schnell eine Rechnung in Höhe von über 100 Euro.

Der Anruf

Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter vom Projekt/Unternehmen Tipp300 aus. Menschen, die auf die Masche hereingefallen sind, sprachen von netten und freundlichen Anrufern, die eine attraktiv und interessant klingende Zeitschrift zum kostenlosen Test anbieten. Diese würde dann kostenfrei zugeschickt. Wenn der Angerufene fragt, ob es nicht doch versteckte Kosten gibt, wissen wir mittlerweile von zwei Varianten:

Lüge 1) Der Anrufer sagt, es gibt keine versteckten Kosten. Wenn ihr euch nicht meldet, erhaltet ihr auch keine weiteren Lieferungen und dementsprechend auch keine Rechnung. Man würde sich aber über eine Postkarte zwecks Feedbacks zur Zeitschrift freuen. Dies wird zumindest behauptet.

Lüge 2) Die Probeausgabe sei komplett kostenfrei. Wenn einem die Zeitschrift gefalle, könne man diese kostenpflichtig abonnieren. Falls nicht, reicht die Übersendung einer einfachen Postkarte, um die Lieferung einzustellen – so fielen keine Kosten an.
Die Realität sieht allerdings etwas anders aus.

Die Lieferung

Wer sich nun auf eine interessante Illustrierte gefreut hat, wird enttäuscht. Zwar befinden sich auf dem Cover nationale wie auch internationale Stars – vermutlich um Seriosität zu implizieren. Diese Bekanntheiten wissen aber nichts von ihrem Glück und haben keine Erkenntnis darüber, dass sie indirekt für das Magazin „Marisa“ werben. Hierbei handelt es sich um eine völlig wertlose Zeitschrift, die ausschließlich Werbung inkludiert und keinen einzigen seriösen Artikel aufweist.

Zeitschrift abbestellen

Ab jetzt spielt es eigentlich keine Rolle mehr, ob ihr eine Postkarte zurücksendet oder nicht – zumindest dann nicht, wenn ihr dies ohne Einschreiben macht. Denn wenn ihr eine Karte ohne Einschreiben versendet, erhaltet ihr in Kürze eine Rechnung über circa 100 Euro für das Abonnement der „Marisa“. Tipp300 tut also so, als sei keine Postkarte angekommen. Mit dabei ist ein Link zu einer Tondatei, die euer Gespräch aufzeichnet und manifestiert, dass ihr der Leistung zugestimmt habt. Auch wenn ihr hier getäuscht wurdet, wird es schwierig, gegen diese Art von Telefonabzocke vorzugehen. Denn Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind wirksam. Auch dann, wenn die Telefonwerbung – also der Anruf – an sich illegal ist. Wenn euch der Gesprächsmitschnitt spanisch vorkommt, dürft ihr euch nicht wundern. Denn die Verwendung digitaler Schnittprogramme ist in diesem Bereich gang und gäbe. So kann beispielsweise anstelle eines „Nein“ schnell ein „Ja“ eingebaut werden, mit dem ihr dann kurzerhand einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt habt. Ob Tipp300, beziehungsweise der Anbieter, der sich effektiv dahinter verbirgt, Gespräche manipuliert, ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar. Ihr habt aber die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Zum Beispiel dann, wenn ihr das Gefühl habt, absichtlich oder arglistig getäuscht worden zu sein. Ihr solltet also keinesfalls sofort zahlen, sondern die Sache erst ausgiebig prüfen beziehungsweise prüfen lassen.

Um welches Unternehmen handelt es sich?

Wenn ihr euch gegen Tipp300 und das Magazin „Marisa“ wehren möchtet, liegen euch einige Steine im Weg. Während einerseits angegeben wird, dass sich der Hauptsitz des Unternehmens in Wien befinden soll, wird im Impressum hingegen auf eine Firma in Hamburg hingewiesen. Darüber hinaus spielt anscheinend noch ein Teilhaber aus Hamburg in diesem undurchsichtigen Firmengeflecht mit. Die Herkunft wie auch die Zusammenhänge werden verschleiert. Meldet euch bei Bedarf bei eurer Verbraucherzentrale. Wenn euch ein solcher Anruf erreicht, solltet ihr direkt auflegen und möglichst das Wort „Ja“ oder eine vergleichbare Zustimmung vermeiden.

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Abzockemethode der Firma „Gewinner-Zeit“ mit dem „Gewinner-Magazin“

Schriftliche Erinnerung an ein (nie) geführtes Telefonat

Wurdet ihr von der Firma „Gewinner-Zeit“ angerufen, erhaltet ihr vermutlich in den nächsten Tagen ein Schreiben, in dem man euch unterstellt, dass ihr der Teilnahme an einer privaten Lotterie zugestimmt habt. Es kann aber auch passieren, dass ihr dasselbe Schreiben erhaltet, ohne jemals mit diesem Anbieter telefoniert zu haben. Diese unterstellte Teilnahme sei kostenpflichtig, sodass man nun einen entsprechenden Betrag an den Gewinnspielbetreiber entrichten müsse. Als weiteres Druckmittel gibt der Anbieter vor, dass man eine Tonaufzeichnung auf Band habe, mit der man den fernmündlichen Abschluss nachweisen könne. Nun heißt es für euch: Ruhe bewahren, denn es gibt die Masche, dass derartige Anbieter einfach so ein Schreiben raussenden, ohne dass ein Telefonat jemals stattgefunden hat. In diesem Fall könnt ihr das Schreiben eigentlich getrost in den Papierkorb werfen. Denn wie soll euch ein telefonischer Abschluss nachgewiesen werden, wenn ihr nie mit „Gewinner-Zeit“ telefoniert habt?

Bekannte Nummern von “Gewinner-Zeit” sind 08005888721 und 071123320240

Unser User Pouzo sagte folgendes dazu:

Ich kann das genauso bestätigen. Über 600,- zahlen. Kto Daten abgleichen etc. Penetrant und aufdringlich. Heute Anruf von der 0180 Nr und einen gleichen Anruf von 0711/23320240. Diese Leute sind schlimm.

Falls der Werbeanruf im Vorfeld erfolgt ist

Habt ihr einen Anruf von „Gewinner-Zeit“ erhalten, solltet ihr der Forderung unter Umständen widersprechen – das ist aber gar nicht so einfach. Denn die Abzocker datieren das Schreiben einige Tage zurück, sodass die zweiwöchige Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, wenn ihr die Zahlungsaufforderung erhaltet. Aber auch in diesem Fall solltet Ihr Ruhe bewahren: Erstens sind die Werbeanrufe unerlaubt, sodass sich die Firma hier auf einen Sachverhalt bezieht, der im juristischen Sinne absolut ungerechtfertigt ist. Ferner sind Aufzeichnungen ebenfalls nicht erlaubt. Und ihr könnt sicher sein, dass eine derartige Aufzeichnung gar nicht vorliegt und einfach nur als Druckmittel verwendet wird. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob ihr einer derartigen Leistung am Telefon nicht vielleicht doch zugestimmt habt, braucht ihr ebenfalls nicht zu zahlen. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen möchtet, solltet ihr schriftlich widersprechen oder einmal die Verbraucherzentrale eures Vertrauens kontaktieren.

Kombination Gewinnspiel und Abo

Es kommt immer häufiger vor, dass ein Gewinnspiel beworben wird, welches dann in einer Abofalle endet. Das ist illegal und schlichtweg Betrug, scheint aber in vielen Fällen zu klappen – oftmals bei älteren Mitbürgern. Ihr könnt aber stets davon ausgehen, dass Werbeanrufe in der Regel nicht seriös sind. Gerade wenn ihr eine ausländische Nummer auf dem Display habt oder wenn der Anrufer gar keine Rufnummer mitsendet, solltet ihr von einer Abzocke ausgehen. „Gewinner-Zeit“ agiert beispielsweise aus Großbritannien, was es hiesigen Behörden erschwert, an die Abzocker heranzukommen.

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