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Abzocke aus der Türkei: neuer Versuch mit falscher Notar-Webseite und neuen Ansprechpartnern

Im Tellows-Blog haben wir schon mehrfach über Telefonabzocker, die aus der Türkei agieren, berichtet. Dabei handelt es sich um Profis, die unterschiedliche Methoden anwenden, um euch Geld aus der Tasche zu ziehen. Besonders oft wird ein Auto als Gewinn in Aussicht gestellt (oft eine Mercedes C-Klasse).

Mittlerweile haben die Betrüger eine Webseite online gestellt, die einer Notarseite ähneln soll. Auch am Telefon geben sich die Abzocker als Notare der „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ aus, die selbstverständlich in dieser Form nicht existiert und damit frei erfunden ist. Am Telefon wird vermutlich direkt auf die Webseite hingewiesen, um Skeptiker von der Echtzeit des Anrufs zu überzeugen. Dabei ist nicht nur die Seite selbst eine Fälschung, sondern auch das Impressum. Die darin angegebenen Daten sind dementsprechend ebenfalls frei erfunden. Hier wird eine Adresse in Hannover angegeben. Bei genauer Recherche wird aber deutlich, dass es die Hausnummer in der genannten Straße gar nicht gibt. Spätestens beim detaillierten Blick ins Impressum wird deutlich, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt: Es ist mal von „Schmidt“, mal von „Schmid“ die Rede.

Wenn das Telefon klingelt und sich eine Dr. Barbara Steiner von ebendieser Pseudo-Notarkanzlei meldet, solltet ihr direkt auflegen. Lasst euch dabei nicht von der Rufnummer täuschen! Denn auf eurem Display wird eine 0511-Nummer (Hannover) angezeigt. Diese ist aber ebenso gefälscht wie die Webseite. Mittlerweile verspricht die Dame am Apparat einen VW Passat – und nicht mehr unbedingt einen Mercedes. Ihr sollt nun Gebühren vorab entrichten, um den Gewinn zu erhalten. Alternativ sei eine Bargeldauszahlung möglich. Beides ist eine Lüge. Es handelt sich um Betrug!

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Die Verbraucherzentrale wird für Telefon-Abzock-Anrufe missbraucht

Vorsicht: Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus

Im Zuge einer recht neuen Abzockmethode wird der gute Name der Verbraucherzentrale Bayern missbraucht. Dabei geben sich Betrüger am Telefon als Mitarbeiter ebendieser aus und behaupten, dass ihr kürzlich in eine Gewinnspielfalle getappt seid. Das klingt zunächst einmal besorgniserregend. Und da ist man eigentlich froh, wenn sich ein freundlicher Mitarbeiter der Verbraucherzentrale meldet und aus der Misere helfen möchte. Und genau dafür benötigt der dann eure Bankverbindung. Und wenn ihr diese herausgebt, seid ihr bereits in die Falle getappt.

Im Display erscheint tatsächlich die Nummer der Verbraucherzentrale

Diese Masche zeigt Wirkung: Viele Angerufene gehen davon aus, dass tatsächlich jemand von der Verbraucherzentrale Bayern am Telefon ist. Und falls ihr auf die Idee kommt, während des Telefonats einmal kurz ins Internet zu gehen und die Rufnummer auf eurem Display zu vergleichen, werdet ihr feststellen, dass es sich tatsächlich um die Nummer der bayrischen Verbraucherzentrale handelt. Der Abzocker manipuliert mithilfe des Computers dabei den Anruf, sodass ihr denkt, sodass tatsächlich die richtige Nummer angezeigt wird. Die echte Verbraucherzentrale stellt hingegen unmissverständlich klar, dass sie keine Verbraucher anruft – schon gar nicht, um die Bankdaten abzufragen. Tellows rät ebenso wie die Verbraucherzentrale: Auflegen! Gebt empfindliche private Daten wie die Bankverbindung niemals am Telefon aus.

Doch nicht nur die Verbraucherzentrale aus Bayern wird für eine solche Abzocke missbraucht. Die Betrüger sind sogar so dreist eine imaginäre Verbraucherzentrale aus Hilden, mit der Nummer 021034951121,ins Leben zu rufen.

Was passiert, wenn ich meine Bankverbindung verraten habe?

Falls ihr ebendieser Masche zum Opfer gefallen seid, solltet ihr unbedingt euer Konto beobachten. Vermutlich wird in den kommenden Tagen oder Wochen ein Betrag abgebucht. Hier braucht ihr euch jedoch keine allzugroßen Sorgen zu machen, da ihr eine Abbuchung binnen mehreren Wochen von eurem Geldinstitut zurückbuchen lassen könnt. Sollte hierauf ein erneuter Anruf oder gar ein Mahnschreiben vom Abzocker kommen, wird dieser euch sicher unterstellen, dass ihr einen Vertrag oder Sonstiges abgeschlossen habt. Aber auch hier braucht ihr nichts zu befürchten, da euch Betrüger in diesem Fall nichts nachweisen können. Bevor ihr Schritte unternehmt, könnt ihr euch auch direkt an die echte Verbraucherzentrale in Bayern wenden.

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Vorkassebetrug: Eine Leistung wird versprochen, für die vorher anteilig gezahlt werden soll

Über Autos und sonstige Gewinne

In letzter Zeit häufen sich Fälle des sogenannten Vorkassebetrugs. Dabei werdet ihr angerufen und darüber informiert, dass ihr einen Sachwert gewonnen habt – beispielsweise ein Auto. Um ebendiesen Sachwert zu erhalten, muss allerdings ein Vorab-Betrag überwiesen werden. Fertig ist der Vorkassebetrug. Denn statt Auto oder sonstigem Gewinn gibt es gar nichts – aber das Geld ist weg.

Seriös wirkende Anrufer

In diesem Zusammenhang gibt sich der jeweilige Anrufer sehr oft als Notar aus, um den Gewinn von offizieller Seite zu bestätigen. Das wirkt auf viele seriös, ist es aber nicht. Der Notar möchte euch weismachen, dass der Vorabbetrag notwendig ist, um euch den Gewinn überstellen zu können. Denn zumeist kommt dieser bei der Masche aus dem Ausland. Dafür fallen einige Steuern und Gebühren an, die dann von euch gezahlt werden sollen. Alternativ seien die Kosten für einen Rechtsanwalt oder für Versicherungen, um euren Gewinn auch optimal überstellen zu können. Diese sind recht hoch, in Relation zum Gewinn aber vermeintlich gering. Die Betrüger rufen oftmals mit einer Berliner Rufnummer an, operieren aber zumeist aus dem Ausland – genauer aus der Türkei –, da sie dort von Rechtswegen schlechter belangt werden können.
Als ausgezeichnetes Beispiel die dio

Bei Rückruf geht der Notar dran

Wie schon erläutert wird eine deutsche Rufnummer angezeigt. Wenn ihr ebendiese Nummer nun zurückruft, werdet ihr tatsächlich bei einem Anwalt oder bei einem Notar landen. Und eben dadurch tappen viele Verbraucher letztendlich in die Falle. Denn der unseriöse Abzocker fälscht bei seinem Anruf kurzerhand seine mitgeschickte Rufnummer. Das ist heutzutage recht einfach möglich. So denkt der Angerufene allerdings, es handle sich tatsächlich um eine entsprechende Kanzlei, und überweist guten Gewissens das Geld.

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Haftstrafe wegen Abzocke mit Produkttests: Statt Fernseher gab es Schlüsselanhänger

Vorsicht vor Produkttests

Das Landgericht Lüneburg hat einen Betrüger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er und seine Frau haben über Jahre hinweg mehrere Millionen Euro mit sogenannten Produkttests erschlichen. Dabei wurden Verbraucher kontaktiert, mit dem Angebot, an Produkttests teilzunehmen. Die getesteten Geräte sollten die Tester im Anschluss behalten dürfen – gegen eine Gebühr von maximal 96 Euro. Nachdem die Verbraucher überwiesen haben, gab es anstelle eines Fernsehers oder einer Stereoanlage allerdings minderwertige Artikel wie Kleber oder Schlüsselanhänger. Im Gericht war die Rede von mehr als 30.000 Opfern und einer Beute in Höhe von mindestens drei Millionen Euro.

Callcenterbetrieb

Das Ehepaar hat in den Jahren 2006 und 2007 von einem Callcenter aus agiert und Produkttests zudem über das Internet angeboten. Die auf Bewährung verurteilte Ehefrau des Hauptangeklagten hat selbst während der Prozess bereits lief weitere Geschäfte getätigt. Falls Kunden nicht gezahlt haben beziehungsweise Geld zurückbuchen ließen, wurde sogar ein Inkassounternehmen vonseiten der Verurteilten eingeschaltet. Dadurch seien allein im Jahr 2011 etwa 900.000 Euro abgezockt worden.

Vorsicht vor Produkttests

Es gibt viele Angebote – von Gewinnspielteilnahmen über Sofortgewinne bis hin zu Sachpreisen –, von denen sehr viele unseriös sind. Das seht ihr am Beispiel des Produkttest-Abzockers. Dementsprechend wichtig ist es, für derartige Angebote sensibilisiert zu sein und stets auf Nummer sicher zu gehen. Niemand hat in dieser Branche etwas zu verschenken – und falls doch, wird es sich um tendenziell minderwertige Produkte handeln, die ihr für wenige Euro anderweitig erwerben könnt. Falls euch Produkttests angeboten werden, solltet ihr unbedingt die Seriosität des jeweiligen Anbieters prüfen. Falls euch ein Gerät zum Kauf nach dem Test angeboten wird, solltet ihr das Kleingedruckte genau lesen und sicherstellen, dass der jeweilige Artikel schriftlich klar definiert wird.

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Smartphone und mobiles Web – nur einen Klick von der Abofalle entfernt

Telefonabzocke per Smartphone – Vorsicht beim Surfen

Ein versehentlicher Klick oder Tipp auf das Display eures Smartphones kann teuer werden: Wenn auf einer harmlos wirkenden Webseite mit einmal ein Pop-up öffnet, das versehentlich bestätigt wird, oder wenn beiläufig auf einen Werbebanner in einer App getippt wird. Abzocker haben das Smartphone und das mobile Surfen als neues Geschäftsmodell entdeckt: Man ergänze kostenlose Apps um Werbeanzeigen und verbinde diese mit teuren Abos.

Wenn kostenlose Apps teuer werden

Smartphones lösen herkömmliche Handys sukzessiv ab – und das in erster Linie wegen der vielen Tausend verfügbaren Apps. Dass diese aber nicht immer Spaß und Nutzen bringen, wird spätestens dann klar, wenn man in eine teure Abofalle getappt ist. Der Großteil aller Apps ist kostenlos. Zu Finanzierungszwecken beinhalten diese allerdings oft Werbebanner, die nicht immer seriös sein müssen. Denn diese werden zunehmend von Abzockern verwendet, um euch in eine Abofalle tappen zu lassen. Das Tückische dabei ist die Tatsache, dass die Inhalte der App-Werbebanner weder vom App-Programmierer noch vom Anbieter selbst kontrolliert werden. Es handelt sich hingegen um Werbenetzwerke, bei denen Unternehmen einen Werbeplatz buchen können, wobei die Netzwerke dann wiederum die Werbung innerhalb der Apps schalten. Und bei besonders windigen Methoden reicht ein Tipp auf die App bereits aus, um ein Abo abzuschließen.

Abbuchung per Telefonrechnung

Wenn ihr auf einen Banner tippt, wird gleich eure Rufnummer mit an den Anbieter übersendet. Dadurch hat dieser die Möglichkeit, eine Abbuchung über eure Telefonrechnung. Dies geschieht im Zuge des WAP-Billing, wobei solche Werbenetzwerke Kleinbeträge berechnen können. Leider kann euer Provider hier gar nichts für euch tun, weshalb ihr euch in diesem Fall selbst mit dem Abzocker auseinandersetzen müsst. Das klappt in vielen Fällen prompt durch eine E-Mail. Es ist aber auch der Fall, dass derartige Anbieter nicht direkt erreichbar sind oder aber hin und wieder ihren Namen ändern. Falls ihr ein solches Abo versehentlich abgeschlossen habt, solltet ihr dieses sofort kündigen, damit keine Folgeabbuchungen auf euch zukommen.

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Mitleidsmasche, um Artikel an Gewerbe zu verkaufen

Wenn mit dem Gewissen gespielt wird

Wenn euch bei der Arbeit ein Anruf von einer karitativen Unterstützung ereilt, solltet ihr zweimal nachfragen, worum es sich handelt. Denn es gibt die ominöse Masche, bei der sich Anrufer als Mitarbeiter einer Hilfseinrichtung ausgeben und etwas verkaufen möchten – beispielsweise Toilettenpapier, Seife oder andere Verbrauchsmaterialien, wie sie in Unternehmen anzutreffen sind. Dabei weisen diese Anrufer darauf hin, dass ihr zum Beispiel einen Behindertenverein oder eine sonstige karitative Einrichtung signifikant unterstützen würdet. Bei dieser Masche geben Anrufer allerdings lediglich vor, dass sie im Sinne einer derartigen Einrichtung handeln. Hingegen handelt es sich dabei weder um exklusive Materialien noch um Einnahmen für den guten Zweck, sondern um minderwertige, viel zu teure Produkte, die im eigentlichen Sinne nur der Abzocke dienen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr den Anrufer einige Rückfragen zur Organisation stellen. Der Abzocker weicht hier zumeist aus. Wenn ihr aber meint, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln könnte, den ihr gerne unterstützen würdet, lasst euch Informationsmaterialien oder Vergleichbares zum Zweck der Angebotserstellung zusenden. Dies ist in der Regel der normale Ablauf, der dann auch von jeder karitativen Einrichtung gerne so abgewickelt wird.

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Der gute Zweck – die Masche mit dem Appell an das gute Gewissen

Vorsicht bei Anrufen im Sinne der Gemeinnützigkeit

Es gibt die Abzockemethode, bei der sich Anrufer als Beauftragte eines gemeinnützigen Vereins ausgeben. Zumeist handelt es sich hierbei um angebliche Kinderschutz-, Tierschutzvereine oder Organisationen zum Zweck der Kinder-Verkehrserziehung. Aber Achtung! Oft wird mit dem Vorwand „für den guten Zweck“ und mit eurem guten Gewissen Abzocke betrieben. Denn statt gemeinnützigen Institutionen handelt es sich schlichtweg um Betrüger, die an euer Geld heran möchten.

Bekannte Namen? Hört genau hin

Die Abzocker sind oft sehr clever und denken sich Organisationsbezeichnungen aus, die den Namen einiger existierender und seriöser Vereine sehr ähnlich sind. Dabei wird der Name einer als seriös bekannten Organisation leicht verändert, was der Angerufene aber oft nicht bemerkt. Diese Abzocker setzen dabei auf Verwechslung und überrumpeln euch damit, dass ihr mit einem kleinen Mitgliedsbeitrag Großes bewirken könnt.

Tückisch: Diese Vereine gibt es wirklich

Das Gefährliche bei der Sache: Einige ominöse Vereine existieren wirklich und übersenden euch dann recht aufwendige Magazine, in denen die tollen Leistungen und Aktionen des Vereins beworben werden, damit ihr spendet. Wenn man genauer hinsieht, ist es sehr oft der Fall, dass derartige Vereine keinen weiteren Sinn haben und lediglich sich selbst finanzieren – mit sehr hohen Mitgliedsbeiträgen, Gehältern für Mitarbeiter, und so weiter. Das Geld fließt dann oft direkt in die Hände von Tarnfirmen.

Schützt euch vor derartigen Gewissensspielen

Wenn ihr spenden möchtet oder als Mitglied einen Beitrag leisten wollt, gibt es diverse eingetragene Vereine und namenhafte Organisationen, die sich über die Unterstützung freuen. Diese werben aber zumeist nicht über das Telefon. Wenn ihr also einen Anruf erhaltet, bei dem der Anrufer versucht, an eure Kontodaten zu gelangen und euch überreden möchte, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, ist in der Regel etwas faul. Recherchiert im Zweifel genau, was über den jeweils genannten Verein wirklich bekannt ist, um auf Nummer sicher zu gehen.

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Neue Betrugsmasche mit Reinigungsservice

Der freiste Versuch, euch zum Rückruf zu bewegen

Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt und eines Tages einen Zettel einer Putzfirma im Treppenhaus oder in eurem Briefkasten vorfindet, mag das den einen oder anderen nicht großartig bewegen. Und das ist gut so. Denn wer sich wundert, dass das Treppenhaus mit einmal von einem professionellen Reinigungsservice geputzt werden soll, und die auf dem Zettel angegebene Servicenummer anruft, ist schnell Geld los. Denn Ziel dieser Zettel scheint es zu sein, euch zum Rückruf zu bewegen und Geld abzuzocken.

Vor-Ort-Termin wird angekündigt

Auf dem Schreiben wird ein Termin angekündigt, zu dem der Putzservice kommt. Falls euch der Termin nicht passt, könnt ihr durch einen Rückruf einen neuen Termin abstimmen – so steht es zumindest auf dem Zettel. Wer hier jedoch anruft, wird bares Geld los. Anstelle einer freundlichen Angestellten meldet sich eine Computerstimme, die per Band anordnet, man möge nun die Taste „1“ drücken, um einen neuen Termin abstimmen zu können.

Nicht anrufen!

Ihr könnt euch vor dieser Art von Masche nur dann schützen, wenn ihr nicht anruft beziehungsweise wenn ihr den Anordnungen des Gegenübers nicht nachkommt. Denn wenn ihr die „1“ wählt, wird euch ein Service in Rechnung gestellt, der niemals stattgefunden hat. Derzeit kursieren ähnliche Fälle. So kann der Reinigungsservice-Trick nur einer von vielen sein. Denn oftmals berichten Angerufene von einer Computerstimme, die sich am Telefon als Polizist ausgibt und ebenfalls dazu aufruft, die Taste „1“ oder eine bestimmte Kombination zu wählen. Alternativ sollt ihr hier eine sogenannte Aufforderungs-SMS versenden – das sagt zumindest die Computerstimme. Wenn es sich um Abzocke handelt, werdet ihr in den kommenden Tagen oder Wochen vermutlich einen weiteren Rechnungsposten auf eurer Mobilfunkabrechnung feststellen, die ungerechtfertigt ist und ohne Erbringung einer Leistung eingefordert wird – ausgelöst durch das Drücken der Taste „1“ oder aber durch eine harmlose SMS.

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Bei Anruf Verkaufsveranstaltung statt Gewinn

Wenn ihr einen Gewinn am Parkplatz abholen sollt

Es klingt wie in einem schlechten Film, ist aber tatsächlich vorgekommen und eine anscheinend nicht unübliche Masche: Einige Personen haben sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie dubiose Anrufe über eine Gewinnmitteilung erhalten haben. Der Anrufer behauptete, dass der Angerufene im Zuge eines Preisausschreibens 100 Euro gewonnen hat. Um den Gewinn abzuholen, müsse man sich lediglich an einem Parkplatz treffen, der in diesem Fall in der Nähe der Angerufenen liegt. Hier stelle man dann ein Infomobil bereit, wobei Mitarbeiter die Gewinne dann persönlich auszahlen würden.

Statt Gewinnen gab es Angebote

Nun haben sich einige der Angerufenen tatsächlich an den genannten Parkplatz begeben – und andere haben wiederum die Polizei informiert, die auch mit dabei war. Statt eines Gewinns erinnert das Angebot hingegen an eine Butterfahrt, denn es wurden Reisen angeboten. Der versprochene Gewinn sollte lediglich vom jeweiligen Reisepreis abgerechnet werden. Eine Auszahlung erfolgte selbstverständlich nicht. Hingegen hat die Polizei die nicht genehmigte Verkaufsveranstaltung kurzerhand beendet und weist darauf hin, keinesfalls auf vergleichbare Gewinnbenachrichtigungen – egal in welcher Form – einzugehen. Denn diese dienen in erster Linie dazu, euch zu Verkaufsveranstaltungen zu locken.

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Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.

Keiner kann eure Nummer unsichtbar machen

Wenn eure Nummer beispielsweise im Telefonbuch steht oder online bei diversen Branchenbüchern einsehbar ist, hilft selbst die teuerste Sperrliste nicht. Es kann auch durchaus der Fall sein, dass eure Nummer im Zuge des illegalen Datenhandels getauscht wird. So haben gleich mehrere Abzocker Kenntnis über eure Daten. Auch hier wird deutlich, dass eine Eintragung eurer Nummer in eine Sperrliste keinen Effekt haben kann, wenn diese bereits im Umlauf ist.

Abzocker mit der Sperrliste

Gerade ältere Damen und Herren+, die schon öfters am Telefon belästigt wurden, freuen sich über den freundlichen Anrufer, der gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von knapp 40 Euro eine Eintragung in die Werbesperrliste vornehmen möchte. Dass das technisch in der Form allerdings leichter gesagt als getan ist, durchschauen viele Senioren nicht – auch aufgrund geringer Erfahrungen mit dem Internet. Aber gerade Senioren zählen vermehrt zu den Opfern dieser Abzocke. Auch, weil diese ihre Rufnummer oftmals im Telefonbuch veröffentlichen. Lasst euch also von dieser Masche, die euch vor anderen Betrügereien auch nicht schützen kann, keinesfalls ködern.

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