Unterlassung gegen tellows aufgehoben – tellows darf Nutzermeinungen über Familienschutzwerk e.V. wieder darstellen

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Liebe tellows Freunde,

immer wieder versuchen Unternehmen und Personen die Löschung von Kommentaren auf tellows zu bewirken. tellows steht in diesem Fall oftmals zwischen den Stühlen, da tellows für die Begründung der Richtigkeit eines Kommentars auf eine Stellungnahme des Kommentarschreibers angewiesen ist.

Ein gutes Beispiel ist der Fall tellows / Familienschutz e.V.. Seit Ende 2014 wurden wir insgesamt über 15 Mal, sowohl per Mail als auch telefonisch, aufgefordert Kommentare auf tellows über den Verein Familienschutzwerk e.V. zu entfernen. Die Gegenseite bringt in solchen Fällen immer das Argument der „falschen Tatsachenbehauptungen“ an. Dies bedeutet, dass die Aussage, die auf der tellows Webseite veröffentlicht wurde, unwahr sei und durch ihre Wertung geschäftsschädigend wirken würde oder einen falschen Eindruck über den Geschädigten vermittelt.

Sobald wir durch einen Anwalt über einen solchen Sachverhalt informiert werden, geht die Haftung für die Aussagen Einzelner aus unserer Community auf tellows über. Das bedeutet, dass wir als tellows beweisen müssen, dass die Aussage wahr ist und auch die Haftung für angebliche Falschbehauptung liegt jetzt bei tellows. Daher sind wir in solchen Fällen immer auf Eure Mithilfe angewiesen, denn oftmals kann nur der Kommentarschreiber die Wahrheit seiner Aussage auch belegen.

Daher haben wir die Funktionen für eingeloggte / registrierte tellows Nutzer erweitert. Alle Kommentare, die von eingeloggten tellows Nutzern verfasst werden, können nicht gelöscht werden. Sobald wir aufgefordert werden den Kommentar eines eingeloggten Nutzers zu entfernen, nehmen wir mit dem Kommentarschreiber Kontakt auf und bitten ihn um eine Stellungnahme. Damit könnt ihr die tellows Community aktiv unterstützen und vor der Löschung von Kommentaren bewahren. (Mehr Informationen über die Vorzüge des eingeloggten tellows Nutzers findet Ihr hier).

In dem konkreten Fall Familienschutzwerke e.V. / tellows haben wir leider Kommentare entfernen müssen, da sich die Kommentarersteller nicht bei uns gemeldet haben. Allerdings haben sich eine Vielzahl von tellows Community Mitgliedern bei uns gemeldet und uns bestätigt, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen. In diesen Fällen konnten wir die Kommentare auf tellows weiter veröffentlichen und die anderen Communitymitglieder über diese Telefonnummer informieren. Anfang April 2015 stand dann allerdings der Gerichtsvollzieher vor unserer Bürotür und überreichte uns einen Beschluss des Landgerichts Hamburg (Az: 324 O 76/15). In dieser einstweiligen Verfügung wurde uns unter Androhung eines erheblichen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre verboten, die Äußerungen unserer tellows Mitglieder über den Verein Familienschutzwerke e.V. weiter zu vertreiben. Wir waren daher gezwungen die entsprechenden Seiten vorläufig zu entfernen.

Am 03.07.2015 fand dann vor dem Landgericht Hamburg (Az: 324 O 128/15) eine Verhandlung zur Aufhebung dieser Einstweiligen Verfügung statt. Das Ergebnis war, dass die Unterlassung in allen Punkten aufgehoben wurde, da wir vor-Ort, dank der Hilfe Einzelner aus der tellows Community, die Richter davon überzeugen konnten, dass der Verein Familienschutzwerke e.V. wirklich Cold-Calls betrieben hat, genauer ein türkisches Call-Center im Auftrag des Familienschutzwerk Cold-Calls durchführt hat. Herr Schneider argumentierte vor Gericht, dass die Cold-Calls gegen den Willen des Familienschutzwerks durchgeführt wurden. Herr Schneider habe türkische Call-Center beauftragt, aber nicht das Call-Center, das die Cold-Calls durchgeführt hätte. Dieses Call Center habe den Auftrag als Subunternehmer im Auftrag des türkischen Call-Centers durchgeführt, aber gegen den Willen des Familienschutzwerks. Diese Argumentationskette konnte allerdings die Richterin nicht überzeugen. Außerdem hat der Verein in der Vergangenheit auch Straßensammlungen durchgeführt. Diese Kommentare sind jetzt wieder auf der Seite von tellows zu lesen.

Die Kommentare über den Verein Familienschutz e.V. findet Ihr auf folgenden Seiten:
http://www.tellows.de/num/030609849640
http://www.tellows.de/num/030609849643
http://www.tellows.de/num/03081617856
http://www.tellows.de/num/03058930258

Ohne Eure Mithilfe, wäre dieser Sieg vor Gericht nicht möglich gewesen!

Euer
tellows Team

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5 thoughts on “Unterlassung gegen tellows aufgehoben – tellows darf Nutzermeinungen über Familienschutzwerk e.V. wieder darstellen

  1. auch ein Opfer

    Gratulation!

    endlich wurde mal dem Familienschutzwerk e.V. und dem Schneider mal gezeigt wo der Hammer hängt.

    da wurde lange genug mit Cold-Calls genervt.

  2. Kamagra

    Das Ergebnis war, dass die Unterlassung in allen Punkten aufgehoben wurde, da wir vor-Ort, dank der Hilfe Einzelner aus der tellows Community, die Richter davon überzeugen konnten, dass der Verein Familienschutzwerke e.V. wirklich Cold-Calls betrieben hat, genauer ein türkisches Call-Center im Auftrag des Familienschutzwerk Cold-Calls durchführt hat. Herr Schneider argumentierte vor Gericht, dass die Cold-Calls gegen den Willen des Familienschutzwerks durchgeführt wurden

  3. Rainer

    hi

    mir liegen Beweise vor das eine Mitarbeiterin (!) ein illegaler Cold-Call für das Familienschutzwerk getätigt hatte. Dieser Cold-Call wurde illegal ohne Zustimmung aufgezeichnet.

    Wenn also das Familienschutzwerk behauptet das sie keine Cold-Call getätigt haben ist das meiner Ansicht nach gelogen!

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