Neues Gesetz soll die Abzocke durch Warteschleifen unterbinden

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„Der nächste Freie Mitarbeiter ist gleich persönlich für sie da“ – Wer diesen Spruch am Telefon hört, weiß direkt was auf ihn zu kommt. Warteschleifen können die Telefonrechnung schnell in ungeahnte Höhen treiben, vor allem wenn es sich um eine kostenpflichtige Hotline handelt, bei der man in einer endlosen Schleife hängt. Ab dem 01.September 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft, mit dem die Politiker der Abzocke durch Warteschleifen am Telefon entgegentreten wollen.

Das ab dem 01.September geltende neue Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Warteschleifen am Beginn eines Telefonates bei den teuren Hotlinenummern nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten kostenfrei sind, oder für das Telefonat generell ein Festpreis gilt. Diese Regelung wird sowohl für Anrufe aus dem Mobilfunknetz wie auch aus dem Festnetz gelten.

Als Warteschleife definiert der Gesetzgeber den Zeitraum, der zwischen dem erfolgreichen Rufaufbau und dem tatsächlichen Bearbeitungsbeginn des Anrufgrundes liegt. Zusätzlich gilt auch die Zeit als Warteschleife, die der Anrufer in der Leitung hängt, während er darauf wartet weiter verbunden zu werden.

Um Ärger auf der Telefonrechnung zu vermeiden solltet ihr trotz des neuen Gesetzes ein paar Regelungen beachten. Nicht als Warteschleife gilt es, wenn ihr von einer Computerstimme begrüßt und nach konkreten Angaben zu eurem Anliegen befragt werdet. Auch für den Fall dass ihr nach diesen Angaben in einer Warteschleife hängt, ist diese kostenpflichtig, denn nur direkt nach dem Verbindungsaufbau greift das Gesetz. Ebenfalls kostenpflichtig sind daher Warteschleifen die durch Weiterverbinden entstehen.

Ab dem 01.Juni 2013 soll das neue Gesetz noch verschärft werden, so dass dann bei minutenweise abgerechneten Sonderrufnummern die Wartezeit vollständig kostenfrei werden soll. Zusätzlich wird ab diesem Zeitpunkt dann auch der in einer Warteschleife verbrachte Zeitraum während des Gespräches kostenfrei.

Bereits ab dem 01.September gilt die Berechnung von Gebühren für die ersten zwei Minuten Wartezeit bei einer Sonderrufnummer als Ordnungswidrigkeit und sollte der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Mit in Kraft treten der Gesetzesverschärfung am 01.Juni 2013 muss dem Anrufer die Gesprächsgebühr vollständig erlassen werden, falls die ersten beiden Minuten mit berechnet werden.

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